Schnell den passenden Erste-Hilfe-Kurs finden und direkt anmelden.
Erste Hilfe Kurs für Führerscheinbewerber
Unsere öffentlichen Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber finden regelmäßig in Kooperation mit einer Fahrschule statt. Die Teilnahme entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Termine für Führerscheinbewerber (2026)
🩷 Jetzt verbindlich anmelden
Inhouse Schulungen
Schulungen für Unternehmen und Einrichtungen werden individuell nach Ihren Terminwünschen durchgeführt.
🩷 Termin anfragen
Reanimation & AED
In unserem praxisorientierten Reanimationstraining lernen Ihre Mitarbeitenden, im Herz-Kreislauf-Stillstand schnell und sicher zu handeln. Das Training umfasst die Herzdruckmassage, die Beatmung sowie den sicheren Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) und wird individuell an Ihre Einrichtung angepasst.
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Notfalltraining im Team
Praxisorientiertes Training für den sicheren Umgang mit medizinischen Notfällen. Individuell auf Ihr Arbeitsumfeld abgestimmt und direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt.
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Ersatz- und Zweitbescheinigungen
Die erstmalige Ausstellung der Teilnahmebescheinigung ist Bestandteil der jeweiligen Schulung und im Kurspreis enthalten.
Wird nachträglich eine weitere Ausfertigung benötigt, beispielsweise aufgrund von Verlust, Beschädigung oder erneuter Anforderung der Bescheinigung, handelt es sich um eine zusätzliche Verwaltungsleistung.
Für die Prüfung der gespeicherten Lehrgangs- und Teilnehmerdaten sowie die erneute Ausstellung einer Ersatz- oder Zweitbescheinigung berechnen wir 25,00 €.
Die Ausstellung erfolgt nur, wenn die Teilnahme anhand unserer Unterlagen eindeutig nachgewiesen werden kann.
Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 19 Abs. 2 FeV wird der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe durch die Bescheinigung einer hierfür anerkannten Stelle geführt. Eine Verpflichtung zur kostenfreien erneuten Ausstellung einer bereits ordnungsgemäß ausgegebenen Teilnahmebescheinigung ist dort nicht vorgesehen.
Ist eine Neuausstellung aufgrund eines von uns verursachten Fehlers erforderlich, erfolgt die Berichtigung selbstverständlich kostenfrei.
Mit der Beauftragung einer Ersatz- oder Zweitbescheinigung wird die hierfür ausgewiesene Bearbeitungsgebühr akzeptiert.